B+T hat Hinweisgebersystem eingerichtet

Rechtzeitig vor Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes hat B+T seine Hinweisgeberbeauftragten benannt und geschult. Damit ist der Betrieb nach deutschem Recht, welches nach der sogenannten EU-Whistleblower-Richtlinie aus 2019 umgesetzt wurde, für die Meldung von Verstößen gerüstet.

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Es wurden diverse Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme mit der internen Meldestelle eingerichtet: Postalisch, telefonisch, persönlich oder über ein Kontaktformular auf der Webseite. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden über das Lohnportal in persönlichen Anschreiben mit der November-Abrechnung über die neue gesetzliche Regelung informiert, diese wurde zudem im Management-Handbuch im unternehmenseigenen Wiki hinterlegt. Bei Neuverträgen ist diese Regelung ab sofort Bestandteil des Arbeitsertrages, bei bestehenden Verträgen erfolgt der Hinweis auf die Arbeitsordnung im Wiki.

Bereits Mitte November wurde im Rahmen einer Führungskräfteschulung über die ab 17. Dezember 2023 geltende Regelung informiert und die Beauftragten des Hinweisgebersystems benannt. Für die B+T Oberflächentechnik GmbH haben sich Christian Keller als Ansprechpartner für den Standort Wetzlar, Katja Schäfer und Sigrid Frey für den Standort Rechtenbach, für die B+T K-Alpha GmbH Christoph Schmitt bereit erklärt, diese verantwortungsvolle Aufgabe zu übernehmen.

An der Schulung am Mittwoch, den 14. Dezember 2023 nahmen neben den benannten Beauftragten des Hinweisgebersystems auch der Datenschutzbeauftragte Fabian Herbst und Marie-Claire Wolf teil.

Inhalt der Schulung war einerseits die Vermittlung der gesetzlichen Bestimmungen, andererseits wurde anhand von konkreten Fallbeispielen der Umgang mit Meldungen geübt: Von der Annahme der Meldung, der Dokumentation, der Rückmeldepflicht, Aufbewahrung der Unterlagen, bis hin zu Klärung der Sachverhalte und im Bedarfsfall das Einschalten von Behörden oder eines Rechtsbeistandes. Dabei wurde den Verantwortlichen geraten, die gemeldeten Verstöße mit Augenmaß und kühlem Kopf zu bewerten. Klar ist: Der Hinweisgeber genießt jederzeit Schutz, auf Wunsch auch Anonymität.

Den abschließenden Test mit 13 Multiple-Choice-Fragen bestanden alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Erfolg.

Text: Sigrid Frey
© Bilder: B+T Unternehmensgruppe


Kontakt:
B+T Unternehmensgruppe

Sigrid Frey
Marketing / Kommunikation

Tel.: 06441 / 7806-0
Mail: s.frey@bt-unternehmensgruppe.de





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