Hinweisgebermeldestelle

Die Hinweisgebermeldestelle nimmt Hinweise auf Regelverstöße entgegen.

Die Einhaltung von Gesetzen und internen Regelungen hat für die B+T Unternehmensgruppe höchste Priorität. Fehlverhalten muss daher frühzeitig erkannt werden. Um Hinweisen auf Verstöße mit Risiko für das Unternehmen, seine Beschäftigten und andere Personen fair und angemessen nachzugehen, haben wir die Hinweisgebermeldestelle eingerichtet, um Beschäftigten sowie externen Hinweisgebern, Gelegenheit zu geben, Regelverstöße zu melden. So werden wir auf mögliche Risiken aufmerksam, können Schaden vom Unternehmen, seinen Beschäftigten und Dritten abwenden sowie durch Fehlverhalten geschädigte Personen schützen.

Bei zu meldenden Regelverstößen kann es sich um Korruption handeln, um Verletzung von technischen Vorgaben, Verletzung von Umweltvorschriften oder um personenbezogene Sachverhalte.

Die B+T Unternehmensgruppe ermutigt alle innerhalb und außerhalb des Unternehmens, die mögliche Regelverstöße beobachten und konkrete Anhaltspunkte für mögliche Verstöße haben, sich ohne Angst an die Hinweisgebermeldestelle zu wenden und den Hinweis offen zu äußern.

Hinweisgeber werden vom Unternehmen geschützt. Dabei wird die Vertraulichkeit ihrer Aussagen gewährleistet. Auch Beschäftigte, die die Befürchtung haben, aufgrund ihrer Meldung eines Verstoßes Nachteile zu erleiden, werden geschützt. Die Diskriminierung oder Einschüchterung von Beschäftigten, die einen Verstoß gemeldet haben, stellt einen Verstoß gegen unsere Verhaltensrichtlinie dar und zieht arbeitsrechtliche Disziplinarmaßnahmen nach sich.

Hinweisgeber können sich auch anonym an die Hinweisgebermeldestelle wenden. Gleichzeitig ist es für die Verifizierung des Sachverhaltes oder auch für Rückmeldungen sehr hilfreich, wenn Hinweisgeber kontaktierbar sind (z. B. über eine anonyme E-Mail-Adresse). Legt ein Hinweisgeber seine Identität offen, wünscht aber Anonymität, wird dieser Bitte entsprochen.
Bitte beachten Sie, dass aus rechtlichen Gründen ein Hinweis ohne ausreichend konkrete Anhaltspunkte nicht weiterbearbeitet werden darf.

Wir gewährleisten Vertraulichkeit bezüglich Personen und Inhalt einerseits, Transparenz bezüglich Status in allen Verfahrensstufen andererseits: Meldung von Hinweisen & Kontakt, Fallannahme, Untersuchung, Fallabschluss, Berichterstattung.

Berichterstattung erfolgt im Rahmen des Management Review an die Geschäftsleitung und auf Anfrage an die Stakeholder. Wenn erforderlich, kooperiert die B+T Unternehmensgruppe mit staatlichen Strafverfolgungsbehörden.

Hinweis zu Falschmeldungen
Gemäß § 38 HinSchG ist die hinweisgebende Person zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Meldung oder Offenlegung unrichtiger Informationen entstanden ist.
Die Schadensersatzpflicht besteht aber somit nur für bewusst falsche Meldungen oder für solche, die der Hinweisgeber selbst für eher unzutreffend hält. Falls Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Rechtsverstoßes bestanden, der Hinweisgeber also hinreichenden Grund für die Annahme meldewürdigen Sachverhaltes hat, geht der Schutz des Hinweisgebers vor. Eine Schadensersatzpflicht scheidet aus – auch wenn sich die Annahme des Hinweisgebers im Nachhinein doch noch als unzutreffend herausstellt.

Ihre Anfragen, Hinweise und ggf. Unterlagen senden Sie bitte an die Hinweisgeberstelle von B+T:

B+T Unternehmensgruppe
Hinweisgebermeldestelle

– Vertraulich –
Am Surbach 5
35625 Hüttenberg

E-Mail: hg@bt-unternehmensgruppe.de

Alternativ können Sie die Hinweisgeberstelle auch direkt über das untenstehende Formular kontaktieren.

Ihre Hinweise helfen uns, schwere Nachteile für unser Unternehmen, unsere Beschäftigten und andere Personen abzuwenden.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

© Foto: istock/simarik

Kontaktformular
Hinweisgebermeldestelle








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